Entwarnung: Apple Watch wird auch in der Schweiz verkauft

In vielen Medien war in den vergangenen Tagen zu lesen, dass Apple seine Apple Watch nicht in der Schweiz verkaufen dürfe, zumindest nicht vor Jahresende. Der Grund dafür sollte ein erst am 5. Dezember 2015 ablaufendes Patent sein, was den Verkauf der Apple-Uhr in der Schweiz verhindern würde. Dabei handelt es sich aber um eine Falschmeldung, die sogar von renommierten Nachrichtenagenturen wie Reuters verbreitet wurde.

 

Was ist nun richtig? Die damalige Léonard S.A., die heute Leonard Timepieces SA heißt, hat in der Schweiz eine Marke hinterlegt – jedoch kein Patent. Die Marke zeigt einen Apfel mit Stiel mit dem Schriftzug „APPLE“ und wird für Uhren der Nizza-Klasse 14 sowie deren Bestandteile benutzt. Eine Marke, wie es bei dem Schweizer „APPLE“ der Fall ist, soll das Unternehmen und seine Ware schützen, in dem man die Produkte von solchen anderer Unternehmen unterscheiden kann. Ein Patent ist jedoch etwas anderes. Dieses soll eine technische Erfindung schützen. Für das Schweizer Apfel-Logo liegt jedoch keine Anmeldung des Patents vor.

 

Die Marke von Leonard Timepieces bedeutet also kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch. Zwar könne der Inhaber einer Marke einem anderen Unternehmen verbieten, das geschützte Zeichen zu verwenden – sofern es seiner älteren Marke ähnelt, für gleiche oder gleichartige Waren bestimmt ist oder sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt. Das gilt aber auch nur, wenn die Marke sie tatsächlich in Gebrauch ist. Dieser Nachweis dürfte der Leonard Timepieces SA schwerfallen.

Apple möchte sowohl das Apple-Logo als auch das Kennzeichen „APPLE WATCH“ in der Schweiz als Marke schützen lassen. In einigen Ländern ist die Apple Watch seit 10. April vorbestellbar und ab 24. April lieferbar. Das gilt neben den USA, GB, Australien sowie Kanada, Frankreich, China, Hong Kong und Japan auch für Deutschland. Wann der Verkauf in der Schweiz startet, ist bisher noch unklar.

 

 

 

Bild: Apple

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