Jobcenter: (Fehl-)Entwicklung der Fortbildungsmaßnahmen

Das Geld muss ausgegeben werden

Nicht nur einmal wurde in den Medien über unsinnige Maßnahmen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (HARTZ-IV) berichtet. Ob diese nun wirklich inhaltslos waren oder einfach nur schlecht vermittelt wurden sei mal dahingestellt, hinter jeder Maßnahme verstecken sich ganz andere Probleme des Systems.

  1. Jedes Jobcenter hat sich jährlich die Frage zu stellen, welche Angebote für das Folgejahr den Kunden angeboten werden sollen. Sie ahnen es, Arbeitskreise werden ins Leben gerufen und der lokale Kunden- wie Arbeitsmarkt analysiert, zumindest interpretiert. Die gesammelten Vorschläge müssen dann nicht nur mit den geschäftspolitischen Zielen in Einklang gebracht werden – welche besonderen Gruppen sollen gefördert werden? Wie viele Aufnahmen von Beschäftigungen sollen daraus resultieren? – sondern auch mit den zu erwartenden Mittelzuweisungen – wie hoch soll der Anteil der Mittel für einzelne zu erbringende Förderleistungen sein?
  2. Ist dies festgelegt, steht die nächste Herkulesaufgabe an. Für Maßnahmen durch einen Träger muss in der Regel eine Ausschreibung erfolgen, Ausnahme ist möglich z. B. bei einer hinterlegten Verlängerungsoption für bereits laufende Projekte. Die gesamte Dauer bis zur Erteilung des Zuschlages nimmt Minimum 3 Monate in Anspruch. Soll also schon im Januar etwas starten, muss es spätestens im September ausgeschrieben werden. Geben wir den Beteiligten noch 3 Monate vorab für die Entscheidungsfindung, so müsste bereits ab Juli des Vorjahres darüber beraten werden und der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Glaskugeln habe ich auf den Tischen der Meetings allerdings noch nicht vorgefunden.
  3. Für das weitere Verständnis nun folgendes. Träger in der Bildungslandschaft sind, welch Erkenntnis, gewinnorientierte Unternehmen. Sie bieten eine Reihe von Produkten in Eigenregie an, von denen sie ausgehen, genügend Teilnehmer am Markt zu finden. Dies gilt meist nicht für die von den Jobcentern ausgeschriebenen Maßnahmen. Hier wird eine Mindestzahl von Plätzen fest durch das jeweilige Jobcenter zu bezahlen sein, egal ob ein Teilnehmer anwesend ist oder nicht und ein zusätzliches Kontingent an Teilnehmerplätzen kann nach Bedarf beauftragt und bezahlt werden. Lehrpersonal und Räumlichkeiten müssen mit Auftragsannahme ja vorgehalten werden.

Und dann heißt es für die Arbeitsvermittler „Beraten, anbieten, verkaufen“ und dies oft mit kurzem zeitlichen Vorlauf. Ist im Vorfeld die Prognose geglückt, was wirklich von den Kunden aber auch vom Markt an Qualifikationen gefordert wird, bleibt das Ganze entspannt. Realität ist leider oft, dass selbst bei guten Maßnahmen die Skepsis der Leistungsbezieher hoch ist. „Nicht individuell genug. Nicht genau meinen Bedürfnissen entsprechend.“ sind nur einige Vorbehalte oder auch generelle Ablehnungen. Da die Maßnahmen zu besetzen sind, kann der Ton dann schon mal rauer werden und schon geht die Spirale der Beschwerden wieder von vorne los.

 

Und einfach mal mehr Zeit für die Planungen nehmen, mal Rückstellungen bilden? Ein zurzeit unmögliches Szenario! Nicht ausgegebene Gelder sind zurück zu führen und beeinflussen auf Sicht die zukünftige Mittelausstattung und ziehen einen immensen Rechtfertigungsdruck der leitenden Angestellten nach sich. Also steht mit der Etat-Zuweisung schon fest: Das Geld muss ausgegeben werden!

 

Herzlichst Ihr Jobcenter-Insider

 

 

Bild: Pixabay

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