Jobcenter-Insider: Leistungsverweigerung ohne Konsequenzen

Ist da Frau Hannemann wieder unterwegs? Zur Info: bei der Dame handelt es sich um eine vom Dienst suspendierte Arbeitsvermittlerin, weil sie sich weigerte Sanktionen gegen die Leistungsbezieher, bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen, in die Wege zu leiten. Nein, ist sie nicht. Dies ist bittere Alltagsrealität, ohne Zutun der Arbeitsvermittler.

Für unwillige Leistungsbezieher ist es ganz einfach sich vor Terminen im Jobcenter oder Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt zu drücken, ohne Leistungseinbußen zu befürchten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  reicht da völlig aus, notfalls Folgebescheinigungen.

Krank kann ja jeder werden sagen Sie. Richtig, erstaunlich beim angesprochen Klientel sind  die ein bis zwei Tage Krankmeldungen immer passend zu den Terminen oder bis zu 6 Wochen durchgehend, damit es zum Maßnahmeabbruch kommt. Und danach? Keine Krankmeldung mehr. So sieht es leider viel zu oft aus.

So findet man zwar regelmäßig Vermerke über Leistungsanfragen (Grundsicherung, Kosten der Unterkunft) dieser Jobcenter-Kunden, samt Terminen in der Leistungsabteilung, nur nichts zur Vermittlung und / oder Qualifizierung in Arbeit.

Dies bestärkt mich zum noch folgenden Artikel mit dem Titel „Hartz-IV ist mehr als genug zum Leben“.

Herzlichst Ihr Jobcenter-Insider

Unser anonymer Jobcenter-Insider berichtet

regelmäßig aus seinem Alltag als Arbeitsvermittler.

 

 

Bild: Bernd Kasper pixelio

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