Kartellrecht: 32 Mio. Euro Geldbußen gegen Hersteller von Pilzkonserven

Weil drei Pilzkonserven-Hersteller über ein Jahr lang Preise abgesprochen und Kunden untereinander aufgeteilt haben, hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) Geldbußen in Höhe von 32,2 Mio. Euro verhängt.

 

Die drei betroffenen Firmen sind Lutèce, Prochamp und Bonduelle.

Drapeau européen flottant devant le BerlaymontEU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte dazu: „Das Pilzkonserven-Kartell diente dem Zweck, einen Preisverfall zu verhindern. Über ein Jahr lang war der Verkauf an den Einzelhandel in ganz Europa Gegenstand von Absprachen. Potenziell könnten alle europäischen Verbraucher von diesem Kartell betroffen sein. Nach dem Garnelen-Kartell Ende letzten Jahres wurde damit erneut ein Kartell im Lebensmittelsektor von der Kommission geahndet. Gerade hier ist es besonders wichtig, die Verbraucher Europas vor wettbewerbswidrigem Verhalten zu schützen.“

Bonduelle muss 30,2 Mio. Euro Strafe zahlen, Prochamp 2 Mio Euro. Lutèce wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Da alle drei Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde ihre Geldbuße um weitere 10 Prozent reduziert.

Pilzkonserven werden in Dosen und Gläsern verkauft. Frische und gefrorene Pilze werden in anderen Verpackungen vermarktet. Von den Absprachen betroffen waren Händlermarken, die im Wege von Ausschreibungen an Einzel- und Großhändler wie Cash & Carry-Märkte sowie Catering-Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft wurden.

Mit ihren Absprachen wollten die Kartellunternehmen ihre Marktanteile stabilisieren und den Preisrückgang stoppen. Zu diesem Zweck tauschten sie vertraulichen Angaben über Ausschreibungen aus, setzten Mindestpreise fest, vereinbarten Mengenziele und teilten die Abnehmer untereinander auf. Das Kartell war eine Art „Nichtangriffspakt“ mit einem Ausgleichsmechanismus im Falle eines Lieferantenwechsels und vorab vereinbarten Mindestpreisen. Die Zuwiderhandlung begann am 1. September 2010 und dauerte im Fall von Lutèce bis zum 22. Dezember 2011 und im Falle von Prochamp und Bonduelle bis zum 28. Februar 2012.

Im Rahmen dieser Untersuchung hat die Kommission auch ein Verfahren gegen Riberebro eingeleitet, das als reguläres Kartellverfahren (ohne Vergleich) fortgesetzt wird.

 

(Text und Bild EU-Kommission, 25.06.2014)

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